MITGLIEDSCHAFT im BAHNVERBAND e.V.


Welche Mitgliedergruppen gibt es?


 

 

Der BAHNVERBAND e.V. nimmt natürliche Personen (Experten) sowie juristische Personen (Unternehmen, Vereine, Verbände etc.) als satzungsgemäßes Mitglied auf.

 

Die Mitglieder sind lt. Satzung in folgende Gruppen unterteilt:

 

  • Fördernde Mitglieder im Firmenförderkreis

Unternehmen der Bahnindustrie, Systemanbieter, Zulieferbetriebe und Dienstleistungsunternehmen können die Mitgliedschaft im Firmenförderkreis beantragen.

  • Forschende Mitglieder im Wissenschaftsnetzwerk (Hochschulen bzw. Forschungsinstitute oder vergleichbare Forschungseinrichtungen)

  • Institutionelle Mitglieder

Vereine bzw. Verbände im Verbändenetzwerk bzw. sonstige Körperschaften des öffentlichen oder privaten Rechts können ebenfalls die Mitgliedschaft im Firmenförderkreis beantragen.

Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn gemeinsame Aktivitäten von Unternehmen und Forschungseinrichtungen bei Arbeitskreisen des Bahnverbandes bzw. daraus abgeleiteten Forschungsprojekten organisiert werden sollen.

 

  • Persönliche Mitglieder

Expertinnen und Experten arbeiten in vielen Bereichen der Bahn- und Verkehrstechnik: Als freiberuflich Tätige (beratende) Ingenieure, als angestellte Experten (Fach- und Führungskräfte in Bahnbetrieben) bzw. als Manager in den Bahntechnik-Geschäftsbereichen der Industrie, als selbständige Unternehmer und zuweilen auch in anderen in Europa zugelassenen Rechtsformen.

Jedes Mitglied aus der Gruppe der persönlichen Mitglieder („natürliche Personen“) hat in der Mitgliederversammlung ein Stimmrecht.

 

  • Lernende Mitglieder

Studierende (bzw. Promovierende) sowie Teilnehmer von Ausbildungsgängen im Bahn-Sektor zählen zu den „lernenden“ persönlichen Mitgliedern, haben gleiche Rechte wie diese – jedoch zu vergünstigten Mitgliedsbeiträgen. (Obwohl alle Mitglieder des Vereins für sich in Anspruch nehmen, niemals mit dem Lernen aufzuhören.) 

 

Ehrenmitglieder

  • Der BAHNVERBAND e.V. kann Persönlichkeiten, die in besonderen Maße zur Erreichung der satzungsmäßigen Ziele des Verbandes beigetragen haben, zum Ehrenmitglied ernennen.

Siehe >>> Liste der Ehrenmitglieder

 

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