Die Mitglieder vom BAHNVERBAND e.V. können die Höhe ihrer jährlich zu bezahlenden Mitgliedsbeiträge selbst festlegen, sofern dabei gewisse Mindestgrenzen nicht unterschritten werden.

 

Bei NATÜRLICHEN PERSONEN (Expertinnen / Experten) wird ein Mindestbeitrag von 50 Euro emfpohlen.

Bei LERNEDEN PERSONEN (Studierende / Promovierdende) wird ein Mindestbeitrag von 12 Euro empfohlen.

 

Bei JURISTISCHEN PERSONEN (Unternehmen bzw. anderen Körperschaften) werden folgende Mitgliedsbeiträge empfohlen:

– Bei KLEINEN UNTERNEHMEN (z.B. Ingenieurbüros): 500 Euro

– Bei MITTELSTÄNDISCHEN UNTERNEHMEN (z.B. Hersteller und Zuliefererbetriebe): 1000 Euro

– Bei GROßEN UNTERNEHMEN (z.B. Bahn-Betreiber oder Systemhersteller): 1500 – 3000 Euro

 

 

=== ONLINE FORMULAR === SELBSTEINSCHÄTZUNGSBOGEN === wird momentan überarbeitet ===