Informationen zur Mitgliedschaft:

 

Der BAHNVERBAND ist ein eingetragener Verein nach Deutschem Recht mit Sitz in Berlin. Die Mitglieder des Vereins kommen mehrheitlich aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Der Verband kann Mitglieder aufnehmen, die das gemeinsame Vereinsziel „Förderung der Weiterentwicklung der Bahntechnik sowie der Verkehrstechnik“ unterstützen.

>>> Mehr Informationen zum BAHNVERBAND >>> WER WIR SIND >>> WAS WIR TUN

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1. Wer kann Mitglied werden?

  • Natürliche Personen (Expertinnen und Experten; Freiberufliche Ingenieure, Sachverständige, Gutachter, Consultants (sowie angehende Experten in bahnrelevanten Studiengängen)
  • Juristische Personen (Unternehmen (EVU, EIU, Bahnindustrie und Zulieferwirtschaft, Dienstleistungsunternehmen, Ingenieurbüros, Forschungseinrichtungen (Hochschulen bzw. Institute), Vereine und Verbände)

>>> MEHR Informationen zur ZIELGRUPPE

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2. Welchen NUTZEN hat man von der Mitgliedschaft?

  1. Ideeller Nutzen: Mitglieder tragen dazu bei, dass die Weiterentwicklung der Bahntechnik (sowie der Verkehrstechnik) gefördert wird.
  2. Finanzieller Nutzwert: Persönliche Mitglieder erhalten erhebliche Preisvorteile bei FACHTAGUNGEN, SEMINAREN und WORKSHOPS (Sonderkonditionen für Mitglieder)
  3. Geschäftlicher Nutzen: Mitglieder im Firmenförderkreis erhalten zusätzliche Möglichkeiten zur Vernetzung in Arbeitskreisen, Thinktanks und Kompetenznetz-Veranstaltungen.
  4. Virtueller Nutzen: Unter der Domain Bahnverband.online wird zusätzlicher Nutzen durch leistungsfähige Online-Services geschaffen: Virtual-Train.com; Virtual-Meeting-Point.com; Virtual-Conference-Center.com
  5. Weiterempfehlung mit Mehrwert: Der Bahnverband spricht Empfehlungen für seine besonders qualifizierten Mitglieder aus für die LIEFERANTEN-LISTE BAHN bzw. für die EXPERTEN-LISTE BAHN / BAHNTECHNIK.

>>> MEHR Informationen zum NUTZEN der Mitgliedschaft

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3. Welche Kosten sind mit der Mitgliedschaft verbunden?

  •  Persönliche Mitglieder zahlen ~ 55 Euro pro Jahr*
  •  Juristische Personen zahlen ~ 500 Euro pro Jahr*

* Die Mitgliedschaftsbeiträge können individuell durch Selbsteinschätzung festgelegt werden.

>>> Mehr Informationen zu den KOSTEN der Mitgliedschaft

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4. Wie kann man die Mitgliedschaft beantragen?

 

Das Online-Antragsformular finden Sie HIER

 

Hinweise zum Aufnahmeprozess:

Im Anschluss an die Datenübertragung erhalten Sie alle weiteren Unterlagen an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.

Aus vereinsrechtlichen Gründen bitten wir schließlich um das Ausfüllen eines Aufnahmeantrages in Papierform.

Dieser wird von der Vereinsgeschäftsstelle bereits vorausgefüllt und kann ggf. ergänzt werden. Bei (juristischen) Personen wird um Unterschrift(en) gemäß der im Handelsregister hinterlegten Vertretungsbefugnis gebeten.

 

 

 

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5. Weitergehende Informationen:

Sie können folgende Informationen bei der Vereinsgeschäftsstelle vorab anfordern bzw. diese Dokumente werden allen Neumitgliedern automatisch übermittelt

(1.) Satzung des Vereins, (2.) Beitragsordnung, (3.) Lastschrifteinzugsverfahren, (4) Selbsteinschätzungsbogen

>>> Informationen anfordern

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Wenn Sie kompakte Informationen bevorzugen >>> VERBANDSPROFIL auf einer Seite >>> Profil.pdf

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6. MITGLIEDSCHAFT KÜNDIGEN („Kündigungsbutton“):

JETZT KÜNDIGEN  (persönliche Mitgliedschaft / natürliche Personen)

JETZT KÜNDIGEN  (Firmenmitgliedschaft / juristische Personen)

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Erläuterungen zum Kündiungsvorgang:

Im Anschluss an die Datenübertragung erhalten Sie alle erforderlichen Unterlagen (Einschließlich der Kündigungbestätigung) an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Aus formalen Gründen müssen wir das Ausfüllen eines Kündigungsformulares in Papierform verlangen, aus dem wir die Angaben zum kündigenden Mitglied (Person, Unternehmen, Institution) sowie den Namen der Person(en) erkennen können, welche die Kündigung gegenüber dem Verein erklären.

Füllen Sie das Mitgliedschaftsformular mit den Firmendaten (bzw. Personendaten) aus – streichen Sie den Teil „ich beantrage die Mitgliedschaft“ und setzen Sie dafür „ich kündige die Mitgliedschaft zu folgendem Termin:“ und ergänzen Sie den gewünschten Kündigungstermin (im Regelfall 31.12. des folgenden Jahres). Scannen Sie nun das ausgefüllte, ergänzte und unterschriebene Formular in eine gut lesbare Datei ein, welche Sie per E-Mail an die Vereinsverwaltung senden.

Wichtiger Hinweis zur Kündigung der Vereinsmitgliedschaft von juristischen Personen: Hier sind die Unterschrift(en) gemäß der im Handelsregister hinterlegten Vertretungsbefugnis erforderlich, damit die Kündigung auch die gewünschte Rechtswirksamkeit enfalten kann. (Beispielsweise ist eine telefonische Kündigung durch einen Mitarbeiter der Poststelle keine wirksame Willenserklärung einer Kapitalgesellchaft.)