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NETWORKING-EVENT für Preisträger des RAILWAY-AWARD
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VISITENKARTEN-ABEND für Mitglieder vom BAHNVERBAND e.V.
am 25. September 2025
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ALLGEMEINE INFORMATION zum NETWORKING-EVENT:
Der BAHNVERBAND e.V. veranstaltet am Donnerstag, 25.09.2025 – also dem Vorabend zum Festakt „30 Jahre BAHNVERBAND e.V und 200 Jahre BAHNVERKEHR in Europa“ einen Visitenkarten-Abend.
Dieses informelle Abendessen dient der systematischen Vernetzung der „führenden Köpfe der Bahn- und Verkehrstechnik“:
- Bahn-Wirtschaft (Hersteller, Betreiber (EVU, EIU), Dienstleister)
- Bahn-Forschung (Hochschulen, Forschungsinstitute)
- Verkehrspolitik und Mobile Gesellschaft
Eingeladen sind alle PERSÖNLICHEN MITGLIEDER*, Mitarbeiter von UNTERNEHMEN im FÖRDERKREIS* vom BAHNVERBAND, ehrenamtliche FUNKTIONSTRÄGER (Vorstand, Fachbeirat), Mitglieder der ARBEITSKREISE und NETZWERK-GRUPPEN.
Weiterhin begrüßen wir die führenden Mitarbeiter von PREISTRÄGER-UNTERNEHMEN, die aufgrund der Nominierung durch den BAHNVERBAND e.V. mit dem RAILWAY-AWARD für TOP-Lieferanten, TOP-Arbeitgeber ausgezeichnet, bzw. für die Auszeichnung als TOP-Innovatoren identifiziert und nominiert wurden.
Wir nutzen das gesellige Beisammensein zu bilateralen Gesprächen und zur unternehmens- bzw. organisationsübergreifenden Netzwerkbildung.
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Ein gutes Netzwerk schadet nur denjenigen, die nicht dabei sind.
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- Termin: 25.09.2025 ab 18:00 Uhr
- Ort & Anreiseinformation: Siehe Einladungschreiben
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Die SYSTEMATISCHE VERNETZUNG der Netzwerk-Partner vom BAHNVERBAND e.V. steht unter dem Motto:
Kompetentes ANGEBOT trifft auf interessierte NACHFRAGE.
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Veranstaltungsfahrplan und Networking-Möglichkeiten
- 18:00 Uhr – Come Together – Zutritt nur mit Eintrittsberechtigung (Check-In-Card).
- 18:30 Uhr – Informelles Networking – Visitenkarten-Abend
- 19:00 Uhr – Abendessen & Systematisches Networking
- 22:00 Uhr – Ende des offiziellen Teils der Veranstaltung
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Teilnahmebedingungen / Compliance-Regelungen / „Das Kleingedruckte“
Beachten Sie die Teilnahmebedingungen für den Restaurantbesuch „Speisen & Getränke“:
Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt, wobei gemäß den im BAHNVERBAND e.V. üblichen Compliance-Regeln die Teilnahme auf „Selbstzahlerbasis“ erfolgt. Dies bedeutet, dass jeder Gast im Restaurant genau das bezahlt, was er beim Gastwirt bestellt hat. Auch Reisekosten werden nicht vom Verein bzw. anderen Mitgliedern übernommen. Kurz formuliert: „Jeder zahlt seins!“
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Hinweis zum Kreis der teilnahmeberechtigten Mitglieder*:
* Unter MITGLIEDERN verstehen wir hier satzungsgemäß aufgenommene Mitglieder vom BAHNVERBAND e.V., die zwischenzeitlich nicht die Mitgliedschaft gekündigt haben bzw. deren Mitgliedschaft nicht „temporär ruht“.
((( Mitglieder anderer Bahnverbände können sich über das sog. „Wartelistenverfahren“ als Nachrücker vormerken lassen, sofern freie Plätze verfügbar sein sollten. )))
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